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    Betriebsübergang - Erlassvertrag zur Umgehung der Rechtsfolgen des § 613a Abs. 1 Satz 1 BGB

    BUNDESARBEITSGERICHT Urteil vom 19.3.2009, 8 AZR 723/07

    Betriebsübergang - Erlassvertrag zur Umgehung der Rechtsfolgen des § 613a Abs. 1 Satz 1 BGB

    Tenor

     

     

    Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des Sächsischen Landesarbeitsgerichts vom 27. März 2007 - 7 Sa 309/06 - wird zurückgewiesen.

    Der Beklagte hat die Kosten der Revision zu tragen.

     

    Sonstiger Langtext

     
     
    1 
    Die Parteien haben im Hinblick auf das führende Parallelverfahren - 8 AZR 722/07 - auf Tatbestand und Entscheidungsgründe verzichtet (§ 72 Abs. 5 ArbGG, § 555 Abs. 1 Satz 1, § 313a Abs. 1 Satz 2 ZPO).
     
     
                Hauck                Böck                Breinlinger            
                        Umfug                Wankel                    
     
     
    brln-stkl 2012-02-08 wid-14 drtm-bns 2012-02-08